Krankmeldungen

Bei Erkrankung eines Kindes sind die Eltern verpflichtet, die Schule unverzüglich zu informieren. Die Krankmeldung erfolgt grundsätzlich über das Sekretariat

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Fehlen korrekt erfasst und weitergeleitet wird. Ergänzend dazu können Eltern freiwillig eine kurze Information an die Klassenleitung senden.

Diese ersetzt jedoch nicht die offizielle Krankmeldung im Sekretariat, sondern dient lediglich der zusätzlichen Information.

Entlassung wegen Arzttermin

Ein Anspruch auf vorzeitige Entlassung vom Unterricht für einen Arztbesuch besteht nur bei rechtzeitiger Ankündigung. Diese muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen und ist verbindlich an das Sekretariat zu richten, wobei die Klassenleitung in Kopie (cc) zu informieren ist.